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Steuererklärung - Frist, Formulare, Software, Elsterformular und Finanzamt
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Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung
richtet sich
danach, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob Sie
freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Nicht zur Abgabe verpflichtet
sind Sie, wenn Sie einen
Lohnsteuerjahresausgleich (Antragveranlagung )
abgeben.
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Steuererklärungsfrist 2011
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung
abzugeben, dann ist die Frist für die folgenden
Steuererklärungen
2011
der 31.5.2012. Bis dahin sind die
Steuererklärungen
bei den Finanzämtern abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine
Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung über
einen Steuerberater erhalten. Allerdings kann das Finanzamt die
Steuererklärung
vorzeitig anfordern. Sollten Sie die Frist verpasst haben,
wird das Finanzamt Sie Ihre
Steuererklärung erinnern.
Wer seine Steuererklärung 2011 abgeben
möchte, der sollte bereits die Steuererklärung
für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben,
denn die Abgabefrist endete spätestens am 31.12.2012. Es sei
denn, Sie waren nicht zur Abgabe verpflichtet
(Lohnsteuerjahresausgleich bzw.
Antragveranlagung).
Die Steuererklärung 2011 ist erst am 31.12.2012 abzugeben, wenn
ein Steuerberater diese erstellt. Für darüber
hinausgehende Fristverlängerungen bis
zum 28.2.2013 haben die Steuerberater dem Finanzamt für die
Steuererklärungen des Jahres 2011 bis spätestens
zum 31.12.2012 begründete Einzelanträge einzureichen. Einem mit
Gründen versehenen Fristverlängerungsantrag ist regelmäßig zu
entsprechen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Abgabe der
Steuererklärung per ELSTER zusagt. Fristverlängerungen über den 28.2.2013
hinaus kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Im Fristverlängerungsverfahren gelten die
Angehörigen der steuerberatenden Berufe in
ihrer eigenen Steuerangelegenheit als
"beraten".
Das Finanzamt kann die Steuererklärungen für das
Jahr 2011 auch vorzeitig anfordern, wenn die
Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuererklärung
für das Jahr 2010 nach dem 31.12.10 eingegangen
ist und zu einer Abschlusszahlung
- entweder von mehr als 15.000 Euro und mehr
als 10 % der verbleibenden Steuerschuld oder
- von mehr als 250.000 Euro geführt hat
Darüber hinaus kann das Finanzamt die
Steuererklärungen vorzeitig anfordern, wenn dies
nach den Verhältnissen des Einzelfalls
zweckmäßig erscheint. Desweiteren ist eine vorzeitige Anforderung möglich, wenn es die
Arbeitslage des jeweiligen Finanzamtes
erforderlich macht.
Vorzeitige Anforderungen von Steuererklärungen für das
Jahr 2011 sollen frühestens auf den 30.9.2011
unter Fristsetzung von mindestens drei Monaten
erfolgen.
Eine Fristverlängerung bei vorzeitigen Anforderungen
von Steuererklärungen kommt nur in begründeten
Ausnahmefällen auf Einzelantrag in Betracht.
Ergibt sich bei einem Steuerberater
eine Häufung von vorzeitigen Anforderungen, so ist
dem, auf Antrag, durch angemessene Fristverlängerung Rechnung zu tragen.
Wird ein Abgabetermin nicht eingehalten,
ist - ohne vorheriges Erinnerungsschreiben -
ein Zwangsgeld anzudrohen und festzusetzen.
Steuererklärungen des Jahres 2011 von
steuerlich nichtberatenen Steuerpflichtigen
sind unter Fristsetzung von mindestens vier
Wochen im Allgemeinen so anzumahnen, dass das
Ende der Frist zur Erklärungsabgabe spätestens
auf den 30.9.2011 fällt. Wird bei beratenen Steuerpflichtigen über die
allgemeine
Fristverlängerung (31.12.2011) hinaus keine Fristverlängerung
beantragt, ist grundsätzlich - ohne vorheriges
Erinnerungsschreiben - das
Zwangsgeldverfahren einzuleiten.
Wird eine auf Antrag eingeräumte
Frist zur
Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten
oder wird die Steuererklärung bis zu dem in
der Erinnerung
gesetzten Abgabetermin nicht abgegeben, ist grundsätzlich das
Zwangsverfahren nach den §§ 328 ff.
Abgabenordnung
einzuleiten.
Das Zwangsgeld kann auch mehrfach festgesetzt
werden. Sie haben gute Chancen das Zwangsgeld zu vermeiden oder
wieder erstattet zu bekommen. Bitte wenden Sie sich an einen
fachkundigen Steuerberater.
Sollte das Zwangsgeld nicht zum Erfolg führen kann das Finanzamt
auch Zwangshaft beantragen. Darüber hinaus hat
das Finanzamt die Möglichkeit die Steuern zu schätzen.
Spätestens jetzt, sollten Sie steuerliche Beratung in Anspruch
nehmen.
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